AGB Autowaschstraße

Die Autowäsche und Nutzung unserer SB-Geräte erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung
unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten und zu befolgen, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Eine Haftung des Waschstraßenbetreibers ist durch Nichtbefolgen dieser Hinweise ausgeschlossen. Es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  2. Der Waschstraßenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße Reinigung der Fahrzeuge. Der (die) Kunde(in)/Fahrzeugführer(in) hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
  3. Das Personal unserer Waschstraße hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen kann.
  4. Der (die) Kunde(in)/Fahrzeugführer(in) ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Andernfalls beschränkt sich die Haftung des Waschstraßenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  5. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und deren Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanalge, sowie für dadurch verursachte Lack-und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  6. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Grundstückes dem Personal mitgeteilt worden ist.
  7. Von der Haftung ausgeschlossen sind:
    • Fahrzeuge die eine Gesamtbreite von 200 cm überschreiten
    • Fahrzeuge die eine Höhe von 180 cm überschreiten
    • Fahrzeuge die eine Bodenfreiheit von weniger als 10 cm aufweisen
    • Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm
    • Felgen mit einer geringeren Laufhöhe als 6 cm (Maß zwischen Straße und unterkante Felge)
    • Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als der Reifen)
    • Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an den Hinterachsen
    • Oldtimer (Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind)
    • Fahrzeuge mit nicht serienmäßig angebrachten Teilen
    • Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen oder Lackschäden wie z.B. durch Steinschlag
    • Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch ein nicht ordnungsgemäß befestigtes Fahrzeugteil, das nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehört (wie z.B. Spoiler, Antenne oder ähnl.) verursacht worden ist, es sei denn, den Anlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  8. Der (die) Kunde(in)/Fahrzeugführer(in) muss sich vor Inbetriebnahme der bereitgestellten SB-Sauger, Pressluftpistolen und sonstige SB-Geräte von deren ordnungsgemäßen Zustand und deren Sauberkeit überzeugen. Sollte er hier einen Mangel feststellen ist umgehend das Personal zu informieren. Die Pressluftpistolen dürfen nicht von Kindern unter 16 Jahren benutzt werden. Die Pressluftpistole nicht auf Personen, hier insbesondere in Körperöffnungen halten. Durch Bildung von Kondenswasser besteht die Möglichkeit das Wasser aus der Pressluftpistole austritt. Aus diesem Grund darf die Pistole nicht auf elektrische Einrichtungen oder Polster des Kundenfahrzeugs gehalten werden. Staubsauger dürfen nur zur Reinigung des Innenraumes benutzt werden. Es darf auf keinen Fall der Motorraum oder ähnliches ausgesaugt werden. Auch ist es nicht gestattet Wasser aufzusaugen. Um Kratzer zu vermeiden muss der (die) Kunde(in)/Fahrzeugführer(in) darauf achten, dass der Staubsaugerschlauch nicht die Karosserie seines Fahrzeugs berührt.
  9. Die kostenlose Nutzung der Staubsauger, Pressluftpistolen, Mattenbürster und sonstige SB-Geräte sind ausschließlich den Kunden/Kundinnen der Waschstraße gestattet.
  10. Die in Verbindung mit der Vorteilskarte gewährte Geburtstagswäsche kann ausschließlich zwei Tage vor, zwei Tage nach und an dem angegebenen Geburtstag eingelöst werden (Sonn.- und Feiertage werden hier mitgezählt). Es wird nur eine Geburtstagswäsche je Kunde/Kundin gewährt. Die Geburtstagswäsche darf ausschließlich von den/der im System hinterlegten Kunden/Kundin eingelöst werden. Auf Verlangen ist der Ausweis vorzulegen. Die Geburtstagswäsche wird nur gewährt bei aufgeladener Vorteilskarte und wenn mit der Vorteilskarte 12 Monate vor dem hinterlegten Geburtstag mindestens eine Autowäsche abgerechnet wurde.
  11. Die in Verbindung mit der Vorteilskarte gewährte Treuewäsche kann nur eingelöst werden, wenn in den 12 Monaten vor dem Erhalt dieser Treuewäsche 14 Autowäschen mit der Vorteilskarte abgerechnet wurden. Es zählen nur die Autowäschen die je Vorteilskarte abgerechnet wurden. Sollte ein/eine Kunde/Kundin mehr als 1 Vorteilskarte haben zählen auch hier nur die Autowäschen je Vorteilskarte und nicht die Autowäschen je Kunde/Kundin.
  12. Das in Verbindung mit der Vorteilskarte geführte Guthaben kann nicht ausgezahlt werden. Sollte es dennoch zu einer Auszahlung kommen, wird der gewährte Bonus in Abzug gebracht.
  13. Der Waschstraßenbetreiber nimmt an keinem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  14. Sollte einer diese hier aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt oder beachtet werden, entfällt jede Haftung des Waschstraßenbetreibers und die Nutzung der Waschstraße und der SB-Geräte (Staubsauger, Pressluftpistole, Mattenbürster usw.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unklarheiten ist das Personal zu befragen.
  15. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Stand Dezember 2019

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