AGB SB-Waschboxen

Die Nutzung unserer SB-Waschboxen und der anderen SB-Geräte erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter
Zugrundelegung unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten und zu befolgen, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Sollte einer dieser hier aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt oder beachtet werden, entfällt jede Haftung des Anlagenbetreibers und die Nutzung der SB-Waschboxen und der SB-Geräte (Staubsauger, Pressluftpistole, Mattenbürster usw.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unklarheiten ist der Anlagenbetreiber oder sein Personal zu befragen.
  2. Die SB-Waschboxen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von Fahrzeugen wie PKW, Zweiräder u. ä. benutzt werden. Insbesondere dürfen die Reinigungseinrichtungen (HD-Lanze, Schaumbürste usw.) nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden. Die Motorwäsche sowie jegliche Reparatur und Wartungsarbeiten an den Fahrzeugen sind ausdrücklich verboten.
  3. Der/die Kunde/in muss sich vor Inbetriebnahme der bereitgestellten SB-Waschboxen, SB-Sauger, Pressluftpistolen (soweit vorhanden) und sonstigen SB-Geräten von deren ordnungsgemäßen Zustand und deren Sauberkeit überzeugen. Insbesondere ist zu kontrollieren, dass sich keine Fremdkörper in der Schaumbürste der SB-Waschboxen befinden. Auch müssen die Powerschaum- und Hochdrucklanzen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden. Sollte der/die Kunde/in hier einen Mangel feststellen, ist die Nutzung umgehend einzustellen und der Anlagenbetreiber oder sein Personal zu informieren. Die Pressluftpistolen dürfen nicht von Kindern unter 16 Jahren benutzt werden. Die Pressluftpistole nicht auf Personen, hier insbesondere in Körperöffnungen, halten. Durch Bildung von Kondenswasser besteht die Möglichkeit, dass Wasser aus der Pressluftpistole austritt. Aus diesem Grund darf die Pistole nicht auf elektrische Einrichtungen oder Polster des Kundenfahrzeugs gehalten werden. Staubsauger dürfen nur zur Reinigung des Innenraumes benutzt werden. Es darf auf keinen Fall der Motorraum oder ähnliches ausgesaugt werden. Auch ist es nicht gestattet Wasser aufzusaugen. Um Kratzer zu vermeiden muss der/die Kunde/in darauf achten, dass der Staubsaugerschlauch nicht die Karosserie seines/ihres Fahrzeugs berührt.
  4. Wir übernehmen keine Haftung bei Folgeschäden von unfachmännischen sowie beschädigten Lackierungen wie z. B. durch Steinschlag oder Korrosion.
  5. Im Winter herrscht auf dem gesamten Betriebsgelände akute Rutschgefahr durch Glatteisbildung. Insbesondere im Ein- und Ausfahrtbereich der SB-Waschboxen. Der Waschplatz selbst wird durch eine Fußbodenheizung eisfrei gehalten.
  6. Nach Beendigung des Waschvorgangs sind die SB-Waschboxen für den nächsten Kunden unverzüglich wieder freizumachen. Für Nacharbeiten wie z. B. das Abledern bitte die Abstellflächen bzw. den Staubsaugerbereich außerhalb der SB-Waschboxen benutzen.
  7. Aus abwasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel/Chemie nicht verwendet werden. Sollte dies dennoch geschehen, behalten wir uns das Recht vor, etwaige Schäden wie z. B. eine Störung in unserer biologischen Abwasserbehandlungsanlage z.B. durch saure Reiniger (wie Felgenreiniger) dem/der jeweiligen Kunden/in zu berechnen. Auch Bußgelder der zuständigen Gemeinde würden wir bei dem/der Verursacher/in geltend machen.
  8. Es ist strengstens verboten mitgebrachte Waschutensilien wie Eimer, Schwämme usw. zu benutzen.
  9. In den vorhandenen Müllbehältern darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Das Abladen und Abstellen von anderem Müll (wie z. B. Hausmüll) ist nicht erlaubt und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
  10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Grundstücks dem Anlagenbetreiber oder seinem Personal mitgeteilt worden ist.
  11. Der/die Kunde/in hat kein Anrecht auf eine Auszahlung des Guthabens der Vorteilskarte. Sollte es dennoch zu einer Auszahlung kommen, wird der gewährte Aufladebonus in Abzug gebracht.
  12. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Personals.
  13. Der Anlagenbetreiber nimmt an keinem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  14. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Stand Dezember 2019

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